gonetto ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler und handelt ausschließlich in Ihrem Interesse. Erstinformation
1.1. Für die Nutzung und Leistungen des von der goNetto GmbH, Nibelungenstraße 70b, 64686 Lautertal (nachfolgend „gonetto“) unter der URL www.gonetto.de betriebenen Online-Portals gelten zwischen dem Nutzer (nachfolgend „Kunde“) und gonetto ausschließlich die nachstehenden Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.
1.2. gonetto wird als Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung für die Vermittlung von Versicherungen ausschließlich in dem oder den vom Kunden gewählten Versicherungssparten und Versicherungsverträgen tätig.
Versicherungssparte und Versicherungsvertrag werden bei der Bestandsübertragung bestehender Verträge durch die vom Kunden übertragenen Versicherungsverträge bestimmt, bei Neuabschluß bestimmt der abgeschlossene Versicherungsvertrag Sparte und Vertrag.
Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen gonetto und dem Kunden, sofern eine weitergehende Beratung als in den vom Kunden gewählten Versicherungssparten gewünscht wird. Auf der Grundlage der in den Angebotsanforderungen gemachten Angaben bietet gonetto die Beschaffung von Versicherungsschutz an. Über die Vermittlung und Betreuung von Verträgen hinausgehende Verpflichtungen übernimmt gonetto nicht; insbesondere bietet gonetto keine eigenen Versicherungs- und/oder Finanzprodukte an.
1.3. Grundlage der Beratung beziehungsweise Vermittlung sind die vom Kunden gemachten Angaben. Sollten sich Veränderungen ergeben, so obliegt es dem Kunden diese dem Versicherungsmakler gonetto mitzuteilen.
1.4. gonetto führt kein Inkasso für Versicherungsprämien durch, d.h. die Zahlung der Prämien ist alleinige Verantwortung des Kunden und betrifft nur das Verhältnis zwischen Kunde und Versicherer.
1.5. gonetto besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt eine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten bzw. am Kapital von gonetto.
1.6. gonetto kann sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach eigenem Ermessen Dritter bedienen, insbesondere ausgewählte Maklerpools mit einbeziehen. gonetto arbeitet zurzeit überwiegend mit Maklerpools zusammen. Diese sind aktuell Aruna GmbH, Eisenacher Straße 7, 10777 Berlin, Askuma AG, Prager Ring 2, 66482 Zweibrücken, Der Bestandspool GmbH, Sudweyher Str. 37, 28857 Syke, Finance Consult Maklerpool GmbH & Co. KG, Sudweyher Str. 37, 28857 Syke, INNOFINANCE GmbH Billerberg 11, 82266 Inning am Ammersee, Finanzcheck Finanzportale GmbH, Winterstr. 2, 22765 Hamburg, FinCompare GmbH, Oranienstr. 185, 10999 Berlin, Fondskonzept AG, Ulmer Str. 6, 89257 Illertissen, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstr. 25, 80992 München, Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 22097 Hamburg, Maklersofware.com GmbH, Kneippstr. 7, 94577 Neßlbach . Es steht gonetto wie auch Dritten frei nach billigem Ermessen andere oder mehrere Servicepartner als Beauftragte zur Zusammenarbeit zu bestimmen.
2.1. „Maklervertrag“ ist der Vertrag zwischen gonetto und dem Kunden. Der Maklervertrag regelt entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen die Leistungen von gonetto für den Kunden. Teil des Vertrages ist auch die Vereinbarung, dass gonetto überwiegend durch den Kunden gemäß Ziffer III. für ihre Dienstleistungen vergütet wird.
2.2 .„Versicherungsvertrag“ ist der – vom Maklervertrag rechtlich unabhängige – Vertrag zwischen dem Kunden und dem Versicherer. Dieser regelt insbesondere die Leistungen des Versicherers sowie die vom Kunden zu zahlende Versicherungsprämie.
2.3. „Netto-Policen“ sind Versicherungsverträge bzw. -produkte, bei denen der Makler, in diesem Fall gonetto, seine Provision für die Vermittlung von Versicherungsverträgen nicht von dem Versicherer erhält, sondern direkt vom Kunden/Versicherungsnehmer.
2.4. „Provisionsfreie Policen“ sind Versicherungsverträge bzw. -produkte, bei denen der Makler, in diesem Fall gonetto , keine Provision für die Vermittlung von Versicherungsverträgen vom Versicherer erhält, sondern direkt vom Kunden/Versicherungsnehmer.
2.5. „Brutto-Policen“ sind Versicherungsverträge bzw. -produkte, bei denen die Vergütung für Vermittlung und Betreuung durch gonetto in der Versicherungsprämie enthalten ist und gonetto direkt oder indirekt vom Versicherer zufließt.
2.6. „Verdiente Courtagen“ sind Courtagen, die vom Risikoträger beziehungsweise vom Versicherer nicht mehr zurückgefordert werden können.
2.7. „Risikoträger/Anbieter“ sind Versicherer, die den Kunden Absicherung für Risiken anbieten.
2.8. „Produktpartner“ sind Risikoträger, mit denen gonetto zusammenarbeitet. gonetto wird zum Zwecke ihrer Empfehlung beziehungsweise Vermittlung jeweils eine hinreichend große Auswahl an Anbietern und Tarifen berücksichtigen. Es steht im Ermessen von gonetto eine Liste ihrer Produktpartner von Zeit zu Zeit zu veröffentlichen.
2.9. „Maklerpool“ ist ein Dienstleister, den gonetto oder ein Rechtsnachfolger zur Erbringung ihrer Dienstleistung heranzieht.
3.1. Vermittlung und Betreuung von Neuverträgen
3.1.1. gonetto stellt mit www.gonetto.de ein Online-Portal zur Suche, zum Vergleich sowie Abschluss von Brutto- und Netto-Versicherungsprodukten zur Verfügung. Dazu untersucht gonetto ständig den Versicherungsmarkt nach entsprechenden Tarifen und stellt diese in den Vergleichsrechner der gonetto Plattform ein. Zu den jeweiligen Tarifen werden jeweils detaillierte Informationen zur Verfügung gestellt. Vom Angebot erfasst sind keine gesetzlichen Versicherungen wie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie sonstige Sozialversicherungen.
3.1.2. Nach Eingabe der erforderlichen Daten in die entsprechenden von gonetto zur Verfügung gestellten Eingabemasken, werden dem Kunden die gefundenen Tarife auf der Ergebnisseite angezeigt. Diese Ergebnisseite beinhaltet insbesondere die Eckdaten der angezeigten Tarife, sowie einen Link zu den weiteren Detailinformationen, die für einen Vergleich der Angebote erforderlich sind.
3.1.3. Eine Beratung, Risikoanalyse oder eine Berücksichtigung der individuellen Situation des Kunden erfolgt allein auf Grundlage der vom Kunden online zur Verfügung gestellten Daten bzw. auf Grundlage der persönlichen Angaben des Kunden.
3.1.4. Die Suche erstreckt sich nicht auf alle am Markt existierenden Brutto- und Netto-Tarife, sondern nur auf ausgewählte Tarife der Anbieter. Das Suchergebnis stellt auch kein verbindliches Angebot des jeweiligen Anbieters und/oder von gonetto dar; es handelt sich stattdessen stets um unverbindliche Informationen im Hinblick auf existierende Versicherungsprodukte der Produktpartner von gonetto beziehungsweise von Risikoträgern. Die Auswahl der angebotenen Tarife erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In den Vergleichen können nicht alle Versicherungsgesellschaften und nicht alle am Markt vorhandenen Versicherungstarife angegeben werden. gonetto behält sich das Recht vor, die Auswahl der Versicherungen sowie der Risikoträger zu erweitern, reduzieren oder in einer anderen Weise zu ändern.
3.1.5. Die Nutzung von Vergleichsrechnern ist für den Kunden kostenfrei. Erst mit Zustandekommen eines Versicherungsvertrages ist eine Vergütung an gonetto durch den Kunden zu entrichten, vgl. Ziffer 5.1 und Ziffer 6.
3.1.6. gonetto wird auch die Betreuung des Vertrages durchführen, also inbesondere die vermittelten Verträge verwalten und bei der Erfüllung des Versicherungsvertrages (z.B. im Schadenfall) mitwirken, außerdem bei Fragen zum Versicherungsschutz, - umfang oder -schaden Hilfestellung geben, den Kunden auf mögliche bessere Produkte hinweisen, dem Kunden Hinweise auf Kündigungstermine geben, Hinweise auf Gesetzesänderungen, oder den Kunden auf Anzeige von Veränderungen seiner persönlichen Situation hinweisen.
3.1.7. Schadensmeldungen können Kunden online über gonetto abgeben. Wenn der Kunde es wünscht, kann er die Schadensmeldung auch direkt an das jeweilige Versicherungsunternehmen richten.
3.1.8. Für die Betreuung von über gonetto abgeschlossenen Versicherungen fällt ab dem zweiten Jahr der Versicherung eine Betreuungsvergütung an.
3.1.9. Handelt es sich bei dem neu abgeschlossenen Vertrag um eine Brutto-Police, und erhält gonetto dementsprechend Vermittlungs- und Betreuungsprovisionen vom Versicherer des Kunden ausgezahlt, so wird von gonetto die vom Versicherer an gonetto tatsächlich gezahlte und verdiente Provision – unter Abzug der Vermittlungs- und Betreuungsvergütung – an den Kunden gezahlt. Handelt es sich um eine provisionsfreie Police oder einen Nettovertrag, wird die Betreuungsvergütung vom Kunden an gonetto gezahlt, vgl. Ziffer 5.1 und 6.
3.1.10. Sollte die tatsächlich ausgezahlte und verdiente Provision niedriger sein als die Vermittlungs- oder Betreuungsvergütung (Debitsaldo zu Lasten von gonetto), so übernimmt gonetto die Differenz und verzichtet auf die Geltendmachung des Minderbetrages. Der Kunde muss nie mehr bezahlen, als die eingehende Provision vom Versicherer.
3.1.11. Bei einer Änderung der Gesetzes- oder Rechtslage ist gonetto berechtigt, den Vertrag anzupassen, vgl. Ziffer 7.2.1.
3.2 Übernahme der Betreuung von Bestandsverträgen
3.2.1. gonetto bietet neben der Vermittlung und Betreuung von Neuverträgen auch die Übernahme der Betreuung von bestehenden Versicherungen an, d.h. die Abwicklung des Betreuerwechsels selbst und die dauerhafte Verwaltung der übernommenen Verträge und Mitwirkung bei deren Erfüllung (z.B. im Schadenfall). Eine Betreuung von gesetzlichen Versicherungen wie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie sonstige Sozialversicherungen ist nicht möglich.
3.2.2. Die Betreuung kann für Verträge jedes in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Versicherers übernommen werden, nicht nur für die Anbieter von Neuverträgen im Online-Portal von gonetto.
3.2.3. Schadensmeldungen können Kunden online über gonetto abgeben. Wenn der Kunde es wünscht, kann er die Schadensmeldung auch direkt an das jeweilige Versicherungsunternehmen richten.
3.2.4. Für die Betreuung fällt ab Übertragungsbestätigung durch den Versicherer bei gonetto eine Betreuungsvergütung an, siehe Ziffer 5.2 und Ziffer 6.
3.2.5. Handelt es sich bei dem übernommenen Vertrag um eine Brutto-Police, und erhält gonetto dementsprechend nach Übertragung der Betreuung des Versicherungsvertrages eine Betreuungsprovision vom Versicherer des Kunden ausgezahlt, so wird von gonetto die vom Versicherer an gonetto tatsächlich gezahlte und verdiente Provision – unter Abzug der Betreuungsvergütung – an den Kunden gezahlt. Handelt es sich um einen Nettovertrag oder eine provisionsfreie Police, wird die Betreuungsvergütung vom Kunden an gonetto gezahlt, vgl. Ziffer 5.2 und 6.
3.2.6. Sollte die tatsächlich ausgezahlte und verdiente Provision niedriger sein als die Betreuungsvergütung (Debitsaldo zu Lasten von gonetto), so übernimmt gonetto die Differenz und verzichtet auf die Geltendmachung des Fehlbetrages, so dass der Kunde nie mehr bezahlen muß, als die eingehende Provision vom Versicherer.
3.2.7. Bei einer Änderung der Gesetzes- oder Rechtslage ist gonetto berechtigt, den Vertrag anzupassen, vgl. Ziffer 7.2.
3.3 Newsletter
3.3.1. Auf Wunsch des Kunden wird gonetto diesen über einen elektronischen Newsletter oder über eine personifizierte E-Mail über Vorschläge zur Erweiterung bestehender Verträge, neue Versicherungsprodukte oder Gesetzesänderungen informieren.
3.3.2. Der Newsletter ist für den Kunden kostenfrei. Eine Abbestellung ist jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist möglich.
4.1 Abschluss eines Neuvertrages
4.1.1. Die Kunden haben die Möglichkeit, auf Grundlage der Ergebnisseite über gonetto einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines bestimmten Versicherungsvertrages mit dem vom Kunden ausgewählten Anbieter zu stellen. gonetto wird dem Kunden die erforderlichen Informationen (insbesondere die Vertragsbedingungen und sonstige Pflichtinformationen nach dem Versicherungsvertragsgesetz sowie der VVG-Informationspflichtenverordnung) vor Antragstellung im entsprechenden Downloadbereich zur Verfügung stellen.
4.1.2. Die Einreichung eines verbindlichen Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einem vom Kunden ausgewählten Anbieter stellt gleichzeitig einen verbindlichen Antrag auf Abschluss des Maklervertrags zwischen gonetto, dessen Dienstleister, und dem Kunden dar. Der Maklervertrag kommt durch Annahme in Form einer Eingangsbestätigung durch gonetto zustande.
4.1.3. Der Kunde bevollmächtigt gonetto (und einen eventuellen Rechtsnachfolger sowie dessen beauftragten Dienstleister) mit der Maklervollmacht, ihn gegenüber dem jeweiligen Anbieter zu vertreten, insbesondere Willenserklärungen mit Wirkung für und gegen den Kunden abzugeben und entgegenzunehmen sowie – nach Abstimmung mit dem Kunden – Kündigungen zu bestehenden Versicherungsverträgen auszusprechen. Die Vollmacht umfasst ferner die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus von gonetto vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen. Die Vollmacht umfasst ferner die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus von gonetto vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen (Schadenservice) und die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung.
4.1.4. Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich. Bei einem Widerspruch zwischen der Maklervollmacht und diesen AGB gehen die Bestimmungen der Maklervollmacht vor.
4.1.4.1. gonetto sowie dessen Dienstleister verändert, kündigt oder schließt keine neuen Versicherungsverträge ab, ohne Ihr Wissen.
4.1.4.2. Der Abschluss, die Veränderung oder die Kündigung bestehender Verträge sowie die Übertragung von Versicherungen auf die gonetto GmbH sowie dessen Dienstleister erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
4.1.4.3. Das Maklermandat entspricht in Umfang und Reichweite den branchenüblichen Versicherungsmaklermandaten erweitert um Nettotarife und provisionsfreie Tarife. Umfasst hiervon sind etwa der Auftrag zur Betreuung und Verwaltung sowie der Vermittlung von Verträgen des Privatversicherungsrechts und die Mitwirkung bei der Schadensregulierung im Versicherungsfall.
4.1.4.4. Besonderer Hinweis bei Netto-Tarifen oder provisionsfreien Tarifen: Wird die Vollmacht und somit das Betreuungsverhältnis widerrufen, ist eine Weiterführung von Netto-Policen oder provisionsfreien Tarifen des Kunden nur nach Benennung eines neuen Betreuers möglich. Sofern kein neuer Betreuer benannt werden kann, wird gonetto die bestehenden Netto-Policen beziehungsweise provisionsfreie Policen in Brutto-Policen der jeweiligen Anbieter umwandeln. gonetto ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.
4.1.5. gonetto hat das Recht, die Weiterleitung eines Antrags auf Abschluss des Versicherungsvertrags jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss weder des Versicherungs- noch des Maklervertrages besteht nicht.
4.1.6. Die Antragstellung durch den Kunden erfolgt grundsätzlich online bzw. durch Ausdruck und Zusendung der Antragsunterlagen durch den Kunden an gonetto sowie dessen Dienstleister, sofern der Anbieter einen Online-Abschluss nicht vorsieht. Nach Eingang des Antrags bei gonetto reicht gonetto bzw. dessen Dienstleister den Antrag bei dem jeweiligen Anbieter ein.
4.1.7. Nach Übermittlung des verbindlichen Antrags durch gonetto bzw. dessen Dienstleister an den jeweiligen Anbieter, findet durch diesen eine Prüfung des Antrags des Kunden statt. Die Prüfung kann dabei, je nach Aufwand, mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Eine Annahme des Antrags erfolgt ausschließlich durch den Anbieter. Diese Annahme teilt gonetto dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis mit. Mit Annahme des verbindlichen Antrags kommt der Versicherungsvertrag zustande.
4.1.8. Ein Versicherungsvertrag kommt nur zwischen dem Kunden und dem vom Kunden ausgewählten Anbieter zustande. gonetto hat auf das Zustandekommen bzw. Nichtzustandekommen eines solchen Vertragsverhältnisses keinerlei Einfluss. Ob ein Versicherungsvertrag zustande kommt, ist abhängig von den jeweiligen Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
4.2. Übertragung von bestehenden Verträgen
4.2.1. Die Kunden haben die Möglichkeit, auf dem Onlineportal von gonetto die Daten bestehender Versicherungsverträge, wie etwa Versicherer, Versicherungsnummer, Versicherungsart, Beitrag anzugeben und durch Erteilung einer Maklervollmacht für gonetto bzw. dessen Dienstleister die Betreuung dieser Verträge auf gonetto bzw. dessen Dienstleister zu übertragen.
4.2.2. Die Erteilung der Vollmacht stellt einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Maklervertrages mit gonetto bzw. dessen beauftragten Dienstleisters dar. Der Maklervertrag kommt durch Annahme in Form einer Eingangsbestätigung durch gonetto bzw. dessen Dienstleister zustande.
4.2.3. gonetto hat das Recht, eine Vollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht.
4.2.4. Die Erteilung der Vollmacht erfolgt grundsätzlich online bzw. durch Ausdruck und Zusendung der Vollmacht durch den Kunden an gonetto, sofern der Versicherer eine Onlinevollmacht nicht akzeptiert. Nach Eingang der Vollmacht bei gonetto reicht gonetto bzw. dessen Dienstleister den Antrag beim jeweiligen Versicherer ein.
4.2.5. Mit dieser Vollmacht wird gonetto (bzw. der Dienstleister und ein eventueller Rechtsnachfolger) vom Kunden bevollmächtigt, ihn gegenüber dem jeweiligen Anbieter zu vertreten, insbesondere Willenserklärungen mit Wirkung für und gegen den Kunden abzugeben und entgegenzunehmen sowie – nach Abstimmung mit dem Kunden – Kündigungen zu bestehenden Versicherungsverträgen auszusprechen. Die Vollmacht umfasst ferner die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus von gonetto vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen (Schadenservice) und die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung.
4.2.6. Mit dieser Vollmacht wird gonetto (bzw. dessen Dienstleister und ein eventueller Rechtsnachfolger) außerdem vom Kunden bevollmächtigt, bestehende Maklerverträge für die jeweiligen Versicherungsverträge zu kündigen und Vollmachten zu widerrufen.
4.2.7. Nach Übermittlung der Vollmacht an den jeweiligen Versicherer nimmt der Versicherer den Betreuerwechsel vor. Dies kann bis zu mehreren Wochen dauern. Den vollzogenen Betreuerwechsel teilt gonetto dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis mit.
4.2.8. Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich. Bei einem Widerspruch zwischen der Maklervollmacht und diesen AGB gehen die Bestimmungen der Maklervollmacht vor. Besonderer Hinweis bei Netto-Tarifen: Wird die Vollmacht und somit das Betreuungsverhältnis widerrufen, ist eine Weiterführung von Netto- Policen des Kunden nur nach Benennung eines neuen Betreuers möglich. Sofern kein neuer Betreuer benannt werden kann, wird gonetto die bestehenden Netto-Policen in Brutto-Policen der jeweiligen Anbieter umwandeln. gonetto ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.
4.2.9. Der Betreuerwechsel hat keinen Einfluss auf den Inhalt des Versicherungsvertrags und betrifft nicht das Verhältnis zwischen Kunde und Versicherer.
5.1. Vermittlungs- und Betreuungsvergütung bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen
5.1.1. Für die Vermittlung der Versicherung und die Betreuung eines neuen Versicherungsvertrags durch gonetto gem. Ziffer 3.1. ist eine einmalige Vermittlungsvergütung sowie eine laufende Betreuungsvergütung geschuldet.
5.1.2. Der Anspruch auf die Vermittlungsvergütung gegenüber dem Kunden entsteht mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Annahme des Antrags des Kunden durch den jeweiligen Anbieter). Die Vermittlungsvergütung beläuft sich
a. auf 1 € pro Versicherungsvertrag pro angefangenem Betreuungsjahr in der Sparte Privathaftpflicht, beginnend mit Übertragungsbestätigung durch den Versicherer bei gonetto;
b. auf 24 € pro Versicherungsvertrag pro angefangenem Betreuungsjahr in der Sparte Wohngebäude, beginnend mit Übertragungsbestätigung durch den Versicherer bei gonetto;
c. auf 12 € pro Versicherungsvertrag pro angefangenem Betreuungsjahr in allen anderen Sparten, beginnend mit Übertragungsbestätigung durch den Versicherer bei gonetto.
5.1.3. Der Anspruch von gonetto auf die Vermittlungsvergütung bleibt von einer Änderung oder vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrages, (z.B. Kündigung, Rücktritt des Versicherers wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht) unberührt.
5.2 Betreuungsvergütung für bestehende Versicherungsverträge
5.2.1. Für die Betreuung für Versicherungsverträge, die nicht über gonetto zustande gekommen sind, sondern gem. Ziffer 3.2 auf gonetto übertragen wurden, und für vermittelte Versicherungsverträge im Bestand der gonetto ist eine laufende Betreuungsvergütung geschuldet. Die Abwicklung des Betreuerwechsels ist kostenfrei.
5.2.2. Die Betreuungsvergütung von bestehenden Versicherungsverträgen beläuft sich
a. auf 1 € pro Versicherungsvertrag pro angefangenem Betreuungsjahr in der Sparte Privathaftpflicht, beginnend mit Übertragungsbestätigung durch den Versicherer bei gonetto;
b. auf 24 € pro Versicherungsvertrag pro angefangenem Betreuungsjahr in der Sparte Wohngebäude, beginnend mit Übertragungsbestätigung durch den Versicherer bei gonetto;
c. auf 12 € pro Versicherungsvertrag pro angefangenem Betreuungsjahr in allen anderen Sparten, beginnend mit Übertragungsbestätigung durch den Versicherer bei gonetto.
6.1 Abrechnung und Fälligkeit bei Netto-Policen beziehungsweise provisionsfreien Policen
6.1.1. Vermittlungsvergütungen bei Netto-Policen beziehungsweise provisionsfreien Policen sind mit Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und zahlbar binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.
6.1.2. Betreuungsvergütungen bei Netto-Policen beziehungsweise provisionsfreien Policen, die gem. Ziffer 3.1 über gonetto abgeschlossen wurden, werden jeweils zu Beginn eines neuen Versicherungsjahres pro Versicherungsvertrag für das gesamte Versicherungsjahr in einer Summe fällig und sind zahlbar binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.
6.1.3. Betreuungsvergütungen bei Netto-Policen beziehungsweise provisionsfreien Policen, deren Betreuung gem. Ziffer 3.2 von gonetto übernommen wurde, werden nach Übertragung fällig mit Übertragungsbestätigung durch den Versicherer bei gonetto und sind zahlbar binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.
6.2 Abrechnung und Fälligkeit bei Brutto-Policen
6.2.1. Vermittlungs- und Betreuungsvergütungen bei Brutto-Policen werden gleichzeitig mit der Ausschüttung der verdienten Provisionen durch den Versicherer an gonetto fällig.
6.2.2. gonetto ist berechtigt, die fälligen Betreuungsvergütungen gem. Ziffer 6.2.1. mit den für den jeweiligen Versicherungsvertrag vom Versicherer tatsächlich gezahlten und verdienten Provisionen zu verrechnen.
6.3 Rechnungsstellung und Zahlung
6.3.1. Die Rechnungsstellung und Berechnung von Gutschriften erfolgt durch Versand einer elektronischen Rechnung per E-Mail.
6.3.2. Die Vermittlungsgebühr und die Betreuungsgebühr ist gem. § 4 Abs. 11 UStG umsatzsteuerfrei.
6.3.3. Zahlungen an gonetto haben per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung auf das Konto der gonetto kostenfrei zu erfolgen.
6.3.4. Überweisungen von Gutschriften durch gonetto erfolgen ausschließlich per Überweisung auf ein in Deutschland geführtes Konto.
7.1 Laufzeit
7.1.1. Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ordentliche Kündigungsfrist für beide Parteien beträgt einen Monat.
7.1.2. Der Vertrag kann von jedem Teil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der beiderseitigen Interessen ein weiteres Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung aus wichtigem Grund kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kündigende von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erhält. Der Kündigende hat dem anderen Teil auf dessen Verlagen den Kündigungsgrund mitzuteilen.
7.1.3. Die Kündigung hat in Textform (schriftlich, per Fax oder per E-Mail) zu erfolgen.
7.1.4. Eine anteilige Rückzahlung der Abschluß- und/oder Betreuungsvergütung erfolgt bei einer Beendigung des Versicherungsvertrages während des laufenden Versicherungsjahres grundsätzlich nicht. Bei einer ordentlichen Kündigung durch gonetto oder einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aus Gründen, die gonetto zu vertreten hat, erfolgt eine anteilige Rückzahlung für volle restliche Monate des laufenden Versicherungsjahres.
7.2 Vertragsänderung
7.2.1. gonetto bzw. dessen Dienstleister ist berechtigt den Maklervertrag zu ändern, anzupassen oder zu kündigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Gesetzgeber neue Regelungen für Versicherungsvermittler/Makler schafft oder von Versicherungsvermittlern/Maklern fordert. Sollten dadurch Änderungen notwendig werden, wird der Kunde mit einer Frist von mindestens 3 Monaten vor Wirksamwerden der Änderung – bei kurzfristiger eintretenden äußeren Umständen unverzüglich nach Kenntnis von gonetto – über diese informiert.
7.2.2. Dasselbe gilt, wenn das Geschäftsmodell von gonetto infolge einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nicht mehr bzw. nur mit Änderungen betrieben werden darf. Die Wirksamkeit und damit der Änderungseintritt hängt in diesem Falle jedoch vom Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über gonetto ab.
7.2.3. Für den Fall einer Vertragsänderung gem. Ziffern 7.2.1 oder 7.2.2 hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss in diesem Fall bis spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderungen erfolgen, frühestens jedoch innerhalb eines Monats nach Zugang der Information. Die Kündigung hat in Textform (schriftlich, per Fax oder per E-Mail) zu erfolgen. Eine anteilige Rückzahlung der Abschluß- und/oder Betreuungsvergütung erfolgt bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts während des laufenden Versicherungsjahres nicht.
8.1. Die Nutzung des Vergleichsrechners von gonetto ist ohne Registrierung möglich. Kunden haben jedoch die Möglichkeit, sich zu registrieren.
8.2. Eine Registrierung ist in jedem Falle erforderlich, um einen verbindlichen Antrag auf Abschluss einer Versicherung abzugeben oder die Betreuung eines bestehenden Vertrages an gonetto zu übertragen. Über diesen Account werden dann die Anträge und Verträge des Kunden dokumentiert und verwaltet. So hat der Kunde u.a. die Möglichkeit, Schadensmeldungen über seinen Account abzugeben.
8.3. Hat sich ein Kunde erstmalig registriert, erhält er nach Absendung der Registrierungsanfrage eine E-Mail von gonetto an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, die einen Aktivierungslink enthält. Die Registrierung ist abgeschlossen, wenn der Kunde diesen Aktivierungslink anklickt. Jeder registrierte Kunde erhält einen eigenen gonetto Account und eigene Zugangsdaten für den Login bei gonetto.
8.4. Registrierte Kunden haben dafür Sorge zu tragen, dass die angegebenen Daten dem aktuellen Stand entsprechen. Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/ Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Das Passwort sollte zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde gonetto hierüber unverzüglich per EMail zu informieren und seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.
8.5. gonetto ist bemüht, die Online-Plattform jederzeit bestmöglich zugänglich zu machen. Dies begründet jedoch keinen Anspruch auf Nutzbarkeit und Erreichbarkeit. Insbesondere haftet gonetto nicht für Ausfälle aus technischen Gründen, wie beispielsweise gestörte Hardware, fehlerhafte Software, Wartungsarbeiten, etc. oder Gründen außerhalb des Einflussbereichs von gonetto, wie beispielsweise höhere Gewalt oder Verschulden durch Dritte.
8.6. Die Registrierung bei www.gonetto.de ist kostenfrei.
9.1. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Kunden in die Eingabemaske eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Falsche und/oder unzureichende Angaben durch den Kunden können zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. gonetto haftet nicht für falsche und/oder unzureichende Angaben des Kunden, unabhängig davon, ob diese online oder offline abgegeben wurden.
9.2. Für den Fall der Übermittlung von vorsätzlich falschen und/oder unzureichenden Angaben durch den Kunden behält sich gonetto vor, den Kunden von der Inanspruchnahme der angebotenen, bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.
9.3. gonetto gewährleistet nicht, dass in einem Versicherungsschein ausgewiesene Konditionen mit dem entsprechenden Antrag des Kunden übereinstimmen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, die vom Versicherungsunternehmen übersandten Unterlagen (insbesondere Versicherungsschein und Vertragsbedingungen) zu überprüfen und gonetto bzw. das Versicherungsunternehmen auf ggf. bestehende Unstimmigkeiten hinzuweisen.
9.4. Der Kunde ist verpflichtet, vertrags- und risikorelevante Änderungen, die den Versicherungsschutz betreffen können (z.B. Umzug, Familiengründung, berufliche Änderungen), gonetto unverzüglich mitzuteilen.
9.5. Bei erheblichen Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine erhebliche Pflichtverletzung ist gonetto berechtigt, das OnlinePortal von gonetto für die Inanspruchnahme durch den Kunden zu sperren, insbesondere bei Übermittlung von vorsätzlich falschen oder unwahren persönlichen Daten durch den Kunden. gonetto informiert den Kunden über den Grund der Sperrung per E-Mail. Die Sperre besteht fort, bis die Pflichtverletzung behoben ist und/oder der Kunden die Unterlassung zukünftiger Pflichtverletzungen glaubhaft gemacht hat. Weitergehende Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten und Pflichten bleiben unberührt.
10.1. Die von gonetto online angebotene Beratung durch den Vergleich verschiedener Tarife aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten stellt eine dem Medium des Internets angepasste Beratung dar und dient der Erleichterung einer selbständigen Entscheidung des Kunden, auf die gonetto keinen Einfluss hat. Keine der Informationen über die Tarife oder sonstige Informationen sind als Zusage einer Garantie oder Zusicherung zu verstehen. Die Leistungen von gonetto umfassen insbesondere keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Bindend ist der Wortlaut des Versicherungsscheins.
10.2. gonetto haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von gonetto, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
10.3. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet gonetto nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch für einen Betrag von 1,4 Millionen Euro.
10.4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung aus § 63 VVG wegen der Verletzung einer Pflicht nach den §§ 60, 61 VVG bleiben unberührt.
11.1. gonetto prüft und aktualisiert die Informationen auf den Internetseiten regelmäßig. Trotz aller Sorgfalt können die Daten nicht mehr aktuell sein. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für Internetseiten, auf die über Hyperlink verwiesen wird. gonetto ist für den Inhalt der Internetseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, weder verantwortlich noch haftbar. gonetto behält sich das Recht vor, Links oder diesbezügliche Programme jederzeit zu beenden. Des Weiteren behält sich gonetto das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
11.2. Ein Link auf die Internetseiten von gonetto darf nur dann gesetzt werden, wenn er auf die Homepage www.gonetto.de (keine tiefe Verlinkung, so genannte Deep Links) verweist und wenn dadurch keine Rechte von gonetto verletzt werden, insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- oder Kennzeichenrechte.
11.3. Inhalt und Struktur der Internetseiten von gonetto sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Informationen oder Daten (Text, Bild, Grafik, Ton, Video oder Animationsdateien) der Internetseiten von gonetto dürfen insbesondere nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von gonetto in irgendeiner Form genutzt oder verwendet werden, auch nicht auszugsweise.
11.4. Die auf den Internetseiten von gonetto verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken ohne vorherige schriftliche Genehmigung von gonetto zu nutzen.
11.5. Der Anspruch auf Nutzung von gonetto besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. gonetto behält sich vor, den Zugang zu gonetto zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (z.B. bei Wartungsarbeiten).
12.1. gonetto beachtet bei der Vertragsabwicklung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.
12.2. Der Kunde willigt ein, dass gonetto personenbezogene Daten erhebt und speichert, soweit dies zur Erfüllung des Versicherungsmaklerauftrags erforderlich ist. Der Umfang der Datenerhebung und verarbeitung hängt von der jeweiligen Versicherung und von der gewünschten Dienstleistung ab.
12.3. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen – und Rückversicherungsgesellschaften, Versicherer, Assekuradeure oder Serviceprovider übermittelt werden. Der Versicherer darf sie nur bei Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, anderen Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden erheben.
Die Datenerhebung ist nur zulässig, soweit die Kenntnis der Daten für die Beurteilung des zu versichernden Risikos oder der Leistungspflicht erforderlich ist. Die Datenerhebung ist nur zulässig, soweit dies für die Durchführung des Maklervertrages erforderlich ist.
12.4. Der Kunde willigt ein, dass gonetto die erhobenen personenbezogenen Daten an die vom Kunden eigens ausgewählten Anbieter, Versicherer, Assekuradeur oder Serviceprovider weiterleitet, soweit dies für ein Zustandekommen eines Versicherungsvertrages erforderlich ist.
12.5. Der Kunde willigt ferner ein, dass von den Anbietern Versicherer, Assekuradeur oder Serviceprovider geführte allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen ihrer Versicherungsgruppe an gonetto weitergeben werden dürfen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Versicherungsmaklervertrages erforderlich ist.
12.6. Ohne die Einwilligung des Kunden wird gonetto Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
12.7. Die erteilten Einwilligungen können jederzeit durch den Kunden widerrufen werden. Der Kunde kann jederzeit verlangen, Auskunft über seine gespeicherten Daten zu erhalten. Ferner kann der Kunde jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen und der Erhebung der Daten widersprechen.
12.8. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten in seinem persönlichen Account abzurufen oder zu ändern. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Anbieters jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.
12.9. Die Datenverarbeitung 12.9 Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung für gonetto.
13.1. Auf Verträge zwischen gonetto und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
13.2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und gonetto der Sitz von gonetto in Bensheim. Im Übrigen gelten für Verbraucher die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
13.3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
gonetto ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler. Wir sind ausschließlich unseren Kunden verpflichtet und handeln daher nur in ihrem Interesse.
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