gonetto ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler und handelt ausschließlich in Ihrem Interesse. Erstinformation

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Manche Fragen werden uns häufiger gestellt. Wir haben diese nach Themenbereichen sortiert und liefern Ihnen die Antworten.

Ist Ihre Frage nicht dabei oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann sind wir natürlich auch gerne per E-Mail, Chat oder für unsere Kunden per Helpdesk für Sie da!


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finanziert sich ausschließlich aus den Gebühren der Kunden. Bei Neuabschlüssen erhält von den Versichererungen oder Dritten keine Provisionen und agiert daher völlig interessenkonfliktfrei.
Gründer und Geschäftsführer ist Dieter Lendle, der über langjährige Erfahrung in der Finanzwirtschaft verfügt. Lendle war unter anderem bei Investmentbanken und als Vorstand bei der EUWAX AG an der Börse Stuttgart tätig.
Wir möchten jedem dazu verhelfen, Versicherungen besser zu verstehen, Entscheidungen fundierter zu treffen und jederzeit die Übersicht zu bewahren. Kunden sollen nur für die Leistung bezahlen, die sie auch erhalten - und das völlig transparent.
Da pauschal vom Kunden bezahlt wird, bestehen keine Interessenkonflikte, bestimmte provisionsträchtige Tarife von speziellen Versicherern verkaufen zu müssen.
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-Gebühren

Provisionen bringen falsche Anreize für den Makler, bzw. Vermittler mit sich. Außerdem fällt die Provision automatisch jedes Jahr wieder mit Zahlung der Prämie an, also selbst dann, wenn keine Leistung mehr erbracht wird. Oft merkt der Kunde dies nicht, da die Provision direkt von seiner Prämie gezahlt wird. Fairer ist es, einen Versicherungsberater einzuschalten, der direkt vom Kunden bezahlt und keine Provision vereinnahmen darf. Deshalb lebt er ausschließlich von der Qualität seiner Leistung.
Unsere Gebühr variiert je nach Versicherungssparte.
Bei Neuabschluss wird die Gebühr drei Tage nach Versicherungsbeginn fällig. Bei Bestandsübertragungen verrechnen wir die Gebühr mit der von uns vereinnahmten Provision und schreiben die Differenz auf Ihrem Kundenkonto gut.
Nein, in diesem Fall reduziert die Gebühr zu Gunsten des Kunden.
Ziel von ist eine dauerhafte Reduktion der Versicherungsprämien, denn eine Provisionsabgabe an den Kunden ist nur gestattet, wenn die Provision zur dauerhaften Prämienreduktion eingesetzt wird. Momentan kämpft im Sinne des Verbrauchers für eine korrekte Umsetzung des Gesetzes.
Per Mail, Fax oder in Schriftform an GmbH, Promenadenstr. 14, 64625 Bensheim.
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Beratung

Wir bieten dazu einen leicht verständlichen Bedarfscheck auf www..de an. Der Bedarfscheck analysiert ihre persönliche Situation. Die Empfehlung der wichtigen, weniger wichtigen und entbehrlichen Versicherungen soll dem Kunden helfen seine Wünsche und Ziele zu benennen. Die Deckung des Bedarfs kann der Kunde – fachkundig unterstützt- mithilfe des Tarifrechners durchführen.
Nein! Hier haben sich die Zeiten geändert. Durch die sich schneller wechselnden Lebenssituationen ist Beratung ein laufender Prozess. Hinzu kommt, dass sich die Form der Beratung ebenfalls geändert hat. Heute hat sich neben der persönlichen Beratung die Online Beratung etabliert. bietet Online-Beratung an, steht bei Fragen aber auch telefonisch zur Verfügung.
Beratung stellt eine Leistung dar und ist daher nicht kostenfrei. Bei bezahlen Sie für die angebotenen Beratungs- und Serviceleistungen pauschal die Gebühr je Monat und Versicherungspolice. Das macht unsere Dienstleistung leicht kalkulierbar. Benötigen Sie darüber hinaus ein Beratungsgespräch vor Ort, können Sie sich z.B. auf www..de einen Honorarberater in Ihrer Nähe aussuchen und bezahlen dessen Leistung direkt über ein Beratungshonorar.
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Berater

Beratung erhalten Sie auf unserer Webseite www..de. Wir helfen Ihnen, Ihren Versicherungsbedarf zu ermitteln. Kunden können ihre Wünsche und Bedürfnisse über den Bedarfscheck aufnehmen und empfiehlt im Tarifvergleich anhand konkreter Fragestellungen das für den Kunden passende Produkt. Benötigen Sie darüber hinaus Beratung vor Ort, finden Sie z.B. auf unserer Webseite Kontakt zu Honorarberatern in Ihrer Nähe.
Hierbei gibt es kein Richtig oder Falsch. Jeder Mensch ist verschieden und genauso unterschiedlich ist die Form der gewünschten Beratung und der Umfang der Beratung. Finden Sie für sich heraus, wie Sie beraten werden wollen, wir helfen Ihnen gerne dabei.
kooperiert mit der con.fee AG, Bonn, dem führenden Beraternetzwerk in Deutschland. Eine flächendeckende Versorgung mit Honorarberatern ist damit sichergestellt.
Eine gute Beratung stellt eine Leistung dar, für die es zu bezahlen lohnt. Auf www..de stellen wir z.B. umfangreiche Onlineberatungsmöglichkeiten zur Verfügung. Möchten Sie jedoch einen Honorarberater vor Ort zu Rate zu ziehen, gibt Ihnen diese Möglichkeit. Dieser Berater muss extra von Ihnen bezahlt werden.
Generell ist es für uns wichtig, die Neutralität von im Kundeninteresse zu wahren. Daher sind wir zwar eine Kooperation mit con.fee, dem führenden Beraternetzwerk in Deutschland, eingegangen. Trotzdem möchten wir keine Empfehlungen für einzelne Honorarberater aussprechen.
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Versicherungsangebot

Über die zusammenarbeit mit Diensteleistern / Servicepools erreicht eine sehr hohe Marktabdeckung. Im Neuabschluss bauen wir unsere Produktpalette an provisionsfreien Tarifen kontinuierlich aus.
Nicht alle Versicherungsgesellschaften kooperieren mit Versicherungsmaklern. Beispielsweise nutzen Direktversicherer ausschließlich ihre eigenen Vertriebskanäle.
Ja, das Vergleichsportal zeigt nur provisionsfreie Tarife an.
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Vergleichsrechner

Die Leistungen und Preise von Versicherungen können stark voneinander abweichen. Ein Vergleich lohnt sich, um den Tarif mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis zu finden.
Wir stellen in jeder von uns angebotenen Versicherungssparte einen Vergleichsrechner zur Verfügung. Damit wird es für Sie möglich, Ihren Leistungsbedarf zu definieren und anschließend einen Preis/Leistungsvergleich durchzuführen.
Unser Vergleich ist völlig neutral, weil wir über keinerlei Anreize verfügen, unsere Kunden in eine bestimmte Richtung zu steuern. Die pauschale -Gebühr ist je nach Versicherrungssparte immer gleich hoch und wird direkt vom Kunden bezahlt. Dies ist jedoch nicht bei allen öffentlich zugänglichen Vergleichsplattformen der Fall. Bevor Sie also Verträge oder Preise checken, sollten Sie prüfen, wie hoch die Provisionen sind.
Die Auswahl an Vergleichskriterien ist vielfältig. Beispielhaft können die Deckungssumme und der Preis genannt werden. Welche Kriterien eine Rolle spielen entscheiden Sie, indem Sie die einzelnen Bausteine auf www..de selbst auswählen. Wir helfen durch Übersicht und Hilfetexte. Bitte berücksichtigen Sie: Je mehr Kriterien Sie angeben, desto passgenauer wird Ihr Versicherungsschutz.
Nicht jeder Versicherungsvergleich ist wirklich neutral. Dies wird auch in den Medien und von deutschen Gerichten immer öfter kritisiert. Ein Tipp: Interessieren Sie sich dafür, ob der jeweilige Vergleichsanbieter Provisionen erhält und in welcher Höhe, oder ob er z.B. auch die günstigen provisionsfreien Tarife anbietet.
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Provisionen

Provisionen werden von den Versicherern an Versicherungsmakler und –vermittler, sowie an Vergleichsportale gezahlt. Damit soll zum Einen der Vertrieb von Versicherungen gefördert und zum Anderen eine bedarfsgerechte Beratungsleistung gewährleistet werden. Provisionen werden aber von Versicherern – für den Kunden verdeckt – direkt an den Vermittler bezahlt.
Die Höhe der Provisionen ist je nach Versicherungssparte und -Gesellschaft völlig unterschiedlich. Man unterscheidet zwischen Abschluss- und Bestandsprovisionen. Im Sachbereich (z.B. Wohngebäude, Hausrat, Unfall) ist die Abschlussprovision gleich der Bestandsprovision. Sie beträgt jährlich etwa 20 bis 25 Prozent der Versicherungsprämie. In den Sparten Leben-, Renten- und Krankenversicherung werden sehr hohe Abschlussprovisionen bezahlt. Die Bestandsprovision beträgt ca. 1 - 3 Prozent.
Der für Ihren Versicherungsvertrag zuständige Betreuer, Makler oder Vermittler.
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Bestandsübertragung

wird Ihr zuständiger Versicherungsmakler und ist zukünftig ihr Ansprechpartner. erhält ab der nächsten Hauptfälligkeit die Provision und schreibt Ihnen diese abzüglich der jeweiligen - Gebühr auf Ihrem Kundenkonto gut. Bedingung dafür ist, dass die Bestandsübertragung mindestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit bei uns eingegangen ist (dies wird von den meisten Versicherern verlangt).
Mit einer von Ihnen unterzeichneten Maklervollmacht kann die von Ihnen angegebenen Verträge übertragen. ist stets dem Kundeninteresse verpflichtet.
Sie können über das Bestandsübertragungstool auf unserer Startseite eine Anfrage stellen. Daraufhin wird sich zeitnah ein - Mitarbeiter bei Ihnen melden.
Die Maklervollmacht bezieht sich nur auf die von Ihnen angegebenen Verträge. Die alte Vollmacht muss nicht gesondert gekündigt werden.
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Kündigung der Versicherung

Eine „ordentliche“ oder fristgerechte Kündigung kann unter beachtung der Kündigungsfristen zum ende der Versicherungsdauer ausgesprochen werden. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie die Kündigung mit einer Frist von drei Monaten versenden, sollte die Kündigungsfrist ausreichen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Bitte prüfen Sie Ihre Bedingungen oder fragen kurz beim Versicherer nach.
wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, erhalten Sie als Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Die Versicherung kann dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird, gekündigt werden.
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht besteht im Schadenfall. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres möglich, nachdem der Schaden vom Versicherer reguliert wurde. Bei der Rechtsschutzversicherung müssen zwei Schäden vom Versicherer erstattet worden sein, bevor man ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Bei einem Hausrat- oder Gebäude-Schaden hat man bereits nach der Schadenmeldung ein Kündigungsrecht (und nicht erst nach der Abwicklung).
Wenn das versicherte Risiko nicht mehr vorhanden ist, kann die Versicherung direkt aufgehoben werden. Ist z.B. Ihr Hund verstorben, wird auch die Versicherung sofort beendet. Der zu viel gezahlte Beitrag wird vom Versicherer zurückgezahlt.
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Sie ein Haus erworben oder verkauft haben. Dies Kündigung kann frühestens ab Grundbuchumschreibung und spätestens einen Monat danach fristlos erfolgen. Beachten Sie, dass möglicherweise kein ausreichender Schutz bestand oder dieser anzupassen ist.
Eine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen. Ein Versand als Einschreiben ist normalerweise nicht erforderlich. Sollten Sie jedoch auf den „letzten Drücker“ kündigen, kann es sinnvoll sein, die Kündigung als Einschreiben zu versenden um den Beweis führen zu können, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.
Der Versicherer bestätigt Ihnen den Eingang des Kündigungsschreibens und teilt Ihnen mit, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam wird und der Versicherungsschutz erlischt.
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Schadenbearbeitung

Ja, jedoch wissen Sie am besten wie der Schaden zustande gekommen ist. Daher benötigen wir Ihre Schadenmeldung.
Einen Schaden zu melden ist relativ einfach. Schildern Sie bitte so genau und einfach wie möglich was passiert ist: Was ist passiert? Wie ist es passiert? Wo ist es passiert? Wie hoch schätzen Sie den Schaden? Hilfreich sind auch Fotos vom aufgetretenen schadens.
Der Versicherer informiert Sie direkt, das ist in aller Regel der schnellste und einfachste Weg. Sollten Sie einmal mit einer Schadenleistung nicht zufrieden sein, informieren Sie uns. Wir schalten uns für Sie gerne ein und versuchen eine Lösung zu finden.
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Kundendatenänderungen

Per Mail ist der schnellste und einfachste Weg. Bitte senden Sie die Mail an: support@.de
Per Mail ist der schnellste und einfachste Weg. Bitte senden Sie die Mail an: support@.de.
Nein, das erledigen wir für Sie!
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Datenschutz

Wir erheben nur Daten, die für den Abschluss einer Versicherung und das Vertragsverhältnis zu notwendig sind. Die notwendigen Versicherungsvertragsdaten geben wir ausschließlich an Versicherer, Assekuradeure oder Servicepartner weiter. Datenschutz genießt bei uns höchste Priorität.
arbeitet mit den höchsten Datenschutzstandards. Um die Qualität beim Datenschutz dauerhaft zu gewährleisten unterwerfen wir uns der Kontrolle durch einen externen zertifizierten Datenschutzbeauftragten.
Einblick in Ihre Versicherungsdaten haben nur Mitarbeiter von , Servicepartner von und Ihre Versicherungsgesellschaft.
Nein, verkauft keine Daten. Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig.
Ja, es gelten das Bundesdatenschutzgesetz BDSG und die Datenschutzgrundverordnung DSGVO